Reparaturauftrag
Sie haben einen Glasschaden an:
Fenster, Schaufenster oder Tür ?
Jetzt reparieren lassen:
Sie haben einen Glasschaden an:
Fenster, Schaufenster oder Tür ?
Jetzt reparieren lassen:
Sie haben den Glasschaden Ihrer Versicherung gemeldet und eine Schadensnummer oder eine schriftliche Bestätigung zur Schadensregulierung erhalten?
Dann befolgen Sie diese Schritte:
Haben Sie alle Schritte befolgt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Wir reparieren Ihren Glasschaden und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Sie haben den Glasschaden noch nicht Ihrer Versicherung gemeldet oder haben noch keine Schadensnummer erhalten?
Auch dann können Sie uns schriftlich beauftragen, indem Sie die Schritte 1 bis 3 befolgen und uns dabei lediglich den Namen, die Anschrift und die Versicherungspolice-Nummer Ihrer Versicherung mitteilen.
Wichtig: In diesem Fall bleibt die Möglichkeit bestehen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, zum Beispiel weil der Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde oder die Versicherung den Schaden nicht deckt. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Rechnung in diesem Fall in voller Höhe übernehmen müssen und dass ein Zahlungsverzug gerichtliche Mahnverfahren zur Folge hat. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir die möglichen Ablehnungsgründe weder überprüfen noch mit der Versicherung verhandeln.
Nach Freigabe durch die Versicherung wird Ihnen innerhalb von ca. 2 bis 7 Tagen vom Glaser der zuständigen Glaserei die neue Glasscheibe geliefert und eingesetzt.
(Längere Lieferzeiten bei ESG, VSG und Sonderanfertigungen sowie durch Lieferengpässe durch Fertigungsprobleme, Lieferanten o. ä. vorbehalten).
Fertigungsbeginn der Glasscheibe erfolgt nach schriftlicher Bestellung Ihrerseits.