In einem nächsten Schritt sollte die Kostenübernahme der Reparatur geklärt werden. Wenn Ihre Glasflächen infolge von Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Hagel zu schaden gekommen sind, haftet in der Regel Ihre Hausratsversicherung bzw. die Hausratsversicherung Ihrer Hausverwaltung.
Ist Ihre Glasfläche durch Eigenverschulden gebrochen, haftet ausschließlich eine vorher abgeschlossene Glasversicherung.
Sie erhalten bei der Meldung Ihres Glasschadens von der Versicherung eine Schadensnummer. Teilen Sie uns diese mit, übernehmen wir auf Wunsch die gesamte weitere Kommunikation mit Ihrem Versicherer.
Ist die Kostenübernahme geklärt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und stimmen einen Termin zur Reparaturverglasung ab.