Informieren Sie ihre Hausrats– oder Glasversicherung vom Schadensfall und der erfolgten Notverglasung durch uns. Sie erhalten in der Regel umgehend eine Schadensnummer. Geben Sie diese bitte telefonisch an uns weiter, gern können Sie dafür auch unser Kontaktformular nutzen. Wenn Sie dies wünschen, senden wir die Rechnung für Notverglasung sowie den Kostenvoranschlag für die Reparaturverglasung direkt an Ihre Versicherung. Vorausleistungen jeder Art sind dadurch nicht mehr notwendig.
Ihr Glasschaden wird von den Experten der Glasengel® meist umgehend behoben. Beachten Sie bitte, dass Funktionsgläser wie VSG (Verbundsicherheitsglas), ESG (Einscheibensicherheitsglas), Wärmeschutz- und Schallschutzgläser individuell bereitgestellt werden müssen. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Schäden an Einfachverglasungen werden üblicherweise noch umgehend vom Glasnotdienst behoben.