Damit Sie bei Glasbruch zu allen Seiten hin abgesichert sind, sollten Sie umgehend unseren Glasnotdienst verständigen. Bei der Erstversorgung des Glasschadens nehmen wir eine Notverglasung oder eine Notverschalung vor.
Da eine Notverglasung immer ein Provisorium ist, nehmen wir auf Ihren Wunsch auch gerne die Reparaturverglasung der beschädigten Glas- und Fensterscheiben vor.
Ist der Glasschaden durch Ihre Versicherung gedeckt, können wir auch direkt mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten und uns um die Regulierung des Schadens kümmern.