Sollten Sie eine Hausratsversicherung besitzen, bedenken Sie bitte, dass diese alle Schäden abdeckt, die durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind.
Alle übrigen Ursachen sind ausschließlich Bestandteil einer speziellen Glasversicherung.
Ist Ihre Versicherung in der Pflicht, erhalten Sie vom Sachbearbeiter eine Schadensnummer. Teilen Sie uns diese mit, können wir Ihnen auf Wunsch einige Mühe und Arbeit ersparen, indem wir unser weiteres Vorgehen direkt mit der Versicherung abstimmen.
Kostenvoranschlag und Rechnung landen dann im Postfach der Versicherung.
Sie sind dann auch von allen Vorausleistungen befreit.