Die Hausratsversicherung kommt in der Regel für Schäden auf, die durch folgende Einflüsse begründet sind:
- Einbruch
- Sturm
- Feuer
- Hagel
- Leitungswasser
Sofern Ihre Versicherung in der Pflicht ist, erhalten Sie bei Angabe des Glasbruchs eine Schadensnummer. Geben Sie diese an uns weiter, übersenden wir, sofern Sie dies wünschen, den Kostenvoranschlag und die Rechnung unmittelbar an den zuständigen Versicherer. Finanzielle Belastungen kommen selbstverständlich nicht auf Sie zu.
Sollten Sie Mieter sein und zugleich den Schaden nicht verursacht haben, ist die Versicherung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen. Auch als Mieter können Sie – vor allem außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten Ihres Vermieters – unseren Glasnotdienst in Krefeld kontaktieren und die oben beschriebene Notverglasung durchführen lassen.