Wenn Sie Dritten keinen Zugang zur Gefahrenstelle gewähren, sichern Sie sich gegen Diebstahl und Vandalismus. Zudem verhindern Sie, dass Unbeteiligte sich verletzen. Schlussendlich helfen Sie auch sich selbst, wenn die Glasfläche nicht gesichert ist und im öffentlichen Bereich liegt, denn Schadensersatzansprüche gegen Sie sind in diesem Fall grundsätzlich möglich.
Wenn Sie Ihre zuständige Versicherung informieren, erhalten Sie in der Regel sofort eine Schadensnummer.
Teilen Sie uns diese mit, übernehmen wir auf Wunsch die weitere Kommunikation zwecks Kostenvoranschlag und Abrechnung mit Ihrem Versicherer.
Anzahlungen oder Vorauszahlungen Ihrerseits entfallen.