Für eine Reparaturverglasung sollte zunächst die Haftungspflicht geklärt werden. Informieren Sie dazu am nächsten Werktag Ihre Hausrats- bzw. Glasversicherung. Ist Ihre Versicherung zuständig, erhalten Sie vom zuständigen Sachbearbeiter eine Schadensnummer. Sobald Sie uns diese mitgeteilt haben, können wir auf Wunsch folgende Dinge für Sie ermöglichen:
- Übersendung des Kostenvoranschlages an die Versicherung
- Abrechnung direkt mit der Versicherung
- Befreiung von Anzahlungen und Vorausleistungen aller Art
Die Reparaturverglasung Ihrer Glasflächen erfolgt in der Regel umgehend. Unten genannte Glasarten bedürfen einer speziellen Anpassung und können erst nach einigen Tagen bereitgestellt werden.
- ESG (Einscheibensicherheitsglas)
- VSG (Verbundsicherheitsglas)
- Isolierglas / Wärmeschutzglas
- Schallschutzglas
Einfachverglasungen werden zumeist direkt vom Glasnotdienst ersetzt. Gern beraten wir Sie beim Bruch von Einfachverglasungen über die Möglichkeiten, diese durch Sicherheitsgläser zu ersetzen.