Generell gibt es zwei Versicherungen, die für Glasbruch in der Haftungspflicht sind – die allgemeine Hausratsversicherung oder eine spezielle Glasversicherung. Eine Glasversicherung haftet auch, wenn Eigenverschulden die Ursache für den aufgetretenen Schaden ist. Die Hausratsversicherung hingegen ist ausschließlich bei Glasbruch durch Leitungswasser, Hagel, Sturm, Feuer oder Einbruch in der Pflicht.
Trifft einer dieser Gründe in Ihrem Fall zu oder haben Sie eine Glasversicherung abgeschlossen, erhalten Sie bei Meldung des Schadens sofort eine Schadensnummer. Sobald Sie uns diese (oder alternativ Ihre Versicherungsnummer) übermitteln, können wir gerne auch direkt mit dem Versicherer abrechnen. Ihr Vorteil: Auch der Kostenvoranschlag wird Ihrer Versicherung zugesandt – Barzahlung oder Überweisungen sind nicht mehr notwendig.
Sind Sie Mieter, übernimmt Ihr Vermieter die Haftung für Glasschäden aller Art – sofern Sie nicht der Verursacher sind. Sollten Sie über die Rechtslage unsicher sein, beraten wir Sie hierzu gern.